BEHANDLUNGSALTER BEI KINDERN

 

Es gibt keine Altersregel für den Beginn einer logopädischen Behandlung, da die Sprachentwicklung bereits im Babyalter über das Hören und Nachahmen von Sprache beginnt und immer dann genauer angeschaut werden sollte, wenn die Vorläuferfähigkeiten für den Spracherwerb oder die Sprache selbst in ihrer Entwicklung nicht altersgemäß "mitgewachsen" sind. Die Vielfalt der Abweichungen ist so groß, dass keine feste Regel abgeleitet werden kann. Die Abweichungen von der altersgemäßen Sprachentwicklung reichen von der leichten, harmlosen Verzögerung über ernsthafte Störungen bis hin zu Behinderungen.

 

Daher kann eine fachärztliche und logopädische Untersuchung, Beratung oder Behandlung sinnvoll sein

  • wenn die Entwicklung Ihres Kindes sichtbar oder hörbar nicht altersgemäß ist
  • wenn der Entwicklungsstand unklar ist

 

Aber auch wenn Sie "nur" besorgt sind um die Sprachentwicklung Ihres Kindes, sollten Sie Ihre Fragen dem Kinderarzt und dem Logopäden stellen, um Ihre Befürchtungen abzubauen. Verunsicherung vermindert nämlich nachweislich unser intuitiv sprachförderliches Verhalten.

 

KOSTEN DER BEHANDLUNG

 

Logopädische Therapie gehört zur medizinischen Grundversorgung und ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.

Bei Vorliegen einer gültigen Verordnung von Ihrem Arzt nach den gesetzlichen Vorgaben werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Lerntherapeutische Behandlungen sind keine Krankenkassenleistung.

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